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Vorteile auf einen Blick:
Alle zwei Jahre beschließt die Mindestlohnkommission über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Im Juni 2020 hat sie empfohlen, den Mindestlohn in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro bis zum 1. Juli 2022 zu erhöhen. Das Bundeskabinett ist dieser Empfehlung im Oktober 2020 gefolgt und hat der Vorlage zugestimmt.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es Branchen-Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt werden. Auf Antrag der Tarifparteien kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen solchen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Er gilt dann für alle Betriebe der Branche – ungeachtet ihrer Tarifbindung. Die allgemeinverbindlichen Branchen-Mindestlöhne werden in einem eigenen Abschnitt dargestellt.
Der Basiskommentar erläutert umfassend das Mindestlohngesetz (MiLoG), die Branchen-Mindestlöhne und deren Zusammenwirken in der Praxis. Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den neuesten Stand. Berücksichtigt sind die neuen Mindestlohnwerte und die aktuelle Rechtsprechung zum Mindestlohn und zu den Branchen-Mindestlöhnen.
Die Kernthemen der Neuauflage:
Der Autor:
Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht, Berlin. Autor
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