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Vorteile auf einen Blick:
Corona-Krise macht auch vor den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst nicht Halt. In der Tarifrunde vor den rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien Ende Oktober 2020 dennoch einen Abschluss erzielt. Die Beschäftigten erhalten 4,5 Prozent mehr Gehalt in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung. Einen Durchbruch gab es auch in der Arbeitszeitangleichung Ost/West. Ab dem 1. Januar 2023 sinkt die Ost-Arbeitszeit auf Westniveau. Die Tarifvereinbarung läuft bis zum 31. Dezember 2022.
Die Neuauflage des Basiskommentars berücksichtigt praxisnah und gut verständlich sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und in den Überleitungstarifverträgen.
Der Kommentar bietet eine zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem TVöD in der Praxis arbeiten müssen. Dazu gehören neben Personal und Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen auch die Personalabteilungen der Dienststellen.
Im Mittelpunkt des Werkes stehen Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind abgedruckt.
Die Autoren:
Dr. Axel Görg, Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig
Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder.
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