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Vorteile auf einen Blick:
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt Beschäftigte vor Gefährdungen der Gesundheit durch Überlastung. Dafür regelt es vor allem die maximale Arbeitszeit. Seine Vorgaben gelten auch für mobile Arbeit und Homeoffice. Bei ständiger Erreichbarkeit verwischen die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Dem setzt das ArbZG zur Wahrung des Gesundheitsschutzes Grenzen.
Gleichzeitig ist das ArbZG einem ständigen Flexibilisierungsdruck ausgesetzt. Auch das viel diskutierte EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet den Gesetzgeber erneut, das Gesetz zu modernisieren.
Der neue Basiskommentar erläutert alle Regelungen auf neuestem Stand und liefert einen systematischen und kompakten Überblick. Im Vordergrund steht, was für Betriebs- und Personalräte besonders wichtig ist.
Der Kommentar berücksichtigt den Stand der Rechtsprechung bis zum Sommer 2020. Er erläutert die neueste Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung und berücksichtigt dabei die viel diskutierte Entscheidung des EuGH und die ersten dazu ergangenen deutschen Entscheidungen. Der Kommentar erläutert auch die im Rahmen der Corona-Pandemie ergangene arbeitszeitliche Rechtsprechung.
Die Schwerpunkte:
Die Autorinnen: Erika Fischer, Silvia Mittländer, Regina Steiner, Fachanwältinnen für Arbeitsrecht, Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main.
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